Seit September 2019 wurde der Prozess für die Ausstellung eines Touristenvisums für Saudi-Arabien stark umgestellt. Von nun an handelt es sich um ein elektronisches Visum, auch e-Visa genannt. Das Visum ist derzeit Staatsangehörigen von 42 Ländern, einschließlich Frankreich, vorbehalten und wird auf der Grundlage eines vom Antragsteller eingereichten Dossiers ausgestellt. Diese Unterlagen umfassen verschiedene Dokumente, darunter auch den Reisepass. Aufgrund der verschiedenen Nationalitäten der Tourismusbewerber gibt es auch eine Vielzahl von Pässen, die für das Visum in Frage kommen.
Akzeptable Pässe für das e-Visa-Erwerbsverfahren
Insgesamt kommen Staatsangehörige aus 42 Ländern weltweit für ein elektronisches Touristenvisum für Saudi-Arabien in Frage. Es werden jedoch 2 Hauptkategorien von Reisepässen akzeptiert. Dabei handelt es sich um den europäischen Reisepass und außereuropäische Reisepässe.
Der Europäische Pass
Dies ist der Reisepass, den Staatsangehörige der 26 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzen. Großbritannien wird nicht mehr zu dieser Staatengemeinschaft gezählt.
Außereuropäische Pässe
Unter dieser Kategorie werden die Pässe zusammengefasst, die von jedem europäischen Land, das nicht Mitglied der EU ist, einzeln ausgestellt werden, sowie die Pässe der folgenden Länder:
- Vereinigtes Königreich
- Andorra
- Montenegro
- Liechtenstein
- Schweiz
- Kasachstan
- Neuseeland
- Australien
- Brunei
- Russland
- Ukraine
- Japan
- Singapur
- Vereinigte Staaten
- Malaysia
- Monaco
- China
- Hongkong
- Macau
- San Marino
- Kanada
- Südkorea
- Norwegen
Es ist zu beachten, dass diese von den saudischen Behörden erstellte Liste nicht starr ist. Sie kann daher im Laufe der Ereignisse geändert werden.
Unabhängig davon, ob der Antragsteller ein Staatsangehöriger der Europäischen Union oder eines anderen Staates ist, kann das ausgestellte'e-Visum für verschiedene Zwecke verwendet werden: Umra, touristische Besuche, Familienbesuche sowie die Teilnahme an einer Veranstaltung. Es ist für einen Zeitraum von einem Jahr gültig. Jeder Aufenthalt des Antragstellers darf jedoch 90 Tage nicht überschreiten.
Anforderungen an den Reisepass
Unabhängig davon, zu welcher Kategorie der Reisepass des Antragstellers gehört, muss er eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein.
Zunächst einmal muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate nach dem mutmaßlichen Einreisedatum in den saudischen Staat gültig sein. Jeder Reisepass, der während des Aufenthalts abläuft, wird abgelehnt. Außerdem muss das Dokument zwei leere Seiten nebeneinander enthalten. Der Pass darf keine Seiten enthalten, die bei der Ein- oder Ausreise nach Israel abgestempelt wurden.
Zusätzlich zum Reisepass ist ein farbiges Passfoto erforderlich.
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