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Muss ich für ein minderjähriges Kind ein e-Visum Saudi-Arabien beantragen?

Saudi-Arabien ist ein Reiseziel von Weltrang. Es empfängt jedes Jahr Millionen von Besuchern anlässlich der Pilgerfahrt nach Mekka. Dank des e-Visums ist dieses Land mehr als nur ein religiöses oder kommerzielles Reiseziel. Viele Eltern werden bei einer Reise nach Saudi-Arabien von ihren Kindern begleitet. Aber müssen Kinder ein e-Visum besitzen?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein e-Visum für einen Minderjährigen zu beantragen?

Minderjährige kommen für die Beantragung eines e-Visums Saudi-Arabien in Frage, allerdings unter besonderen Bedingungen. Erstens müssen sie während des Antragsverfahrens von einem volljährigen Elternteil begleitet werden. Dieser Elternteil ist auch verpflichtet, den Antrag zur gleichen Zeit wie das minderjährige Kind zu stellen. Zweitens muss der Minderjährige eine der Nationalitäten besitzen, die unter den Ländern aufgeführt sind, die ein elektronisches Visum beantragen können. Die letzte Bedingung betrifft die einzureichenden Dokumente, d. h. :

  • ein Passfoto,
  • eine Kopie der Informationsseite des Reisepasses,
  • einen aktuellen Impfpass,
  • eine Identitätsbescheinigung des volljährigen Elternteils

Diese Dokumente können je nach Land oder der Agentur, die Sie beauftragen, unterschiedlich sein. Außerdem berechtigt dieses Visum Nicht-Muslime nicht zum Zugang zu den Städten Mekka und Medina.

Wie beantrage ich ein e-Visum für Minderjährige?

Der Antrag wird nicht vom Minderjährigen selbst gestellt. Obwohl seine Anwesenheit gefordert wird, erledigt der volljährige Elternteil die Formalitäten an seiner Stelle. Noch einfacher ist es, wenn der Antrag online gestellt wird. Denn jedes Land, das für das e-Visum in Frage kommt, verfügt über eine Website, auf der die Anträge entgegengenommen werden. Auf besagter wird den Bürgern, die ein Visum beantragen, ein Formular zur Verfügung gestellt. Sobald es ausgefüllt und eingereicht ist, muss man nur noch auf den Erhalt des e-Visums per E-Mail warten.

Daneben gibt es Agenturen, die sich um die Beantragung eines elektronischen Visums kümmern. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung, die für die meisten von Vorteil ist. Diese Agenturen übernehmen die direkte Registrierung von Minderjährigen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, auf der Website der saudi-arabischen Behörden. Dies geschieht in zwei Schritten, einer Online-Vorregistrierung und der eigentlichen Einreichung der Unterlagen.

Für einen Minderjährigen ist die Beantragung eines elektronischen Visums obligatorisch. Allerdings sind Minderjährige nicht von den Bedingungen für die Beantragung eines solchen Visums ausgenommen. So muss der Minderjährige bei der Beantragung des Visums von einem volljährigen Elternteil begleitet werden.